Ihr Bestatter in Langenfeld und Monheim
Müller Bestattungen
Seit mehr als 130 Jahren pflegt das Beerdigungsunternehmen Müller in Langenfeld über Generationen hinweg die Werte von Tradition, Vertrauen und würdevollem Umgang. Unsere erfahrenen Mitarbeiter bieten Ihnen fachkundige Beratung und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um die Bestattung kompetent zur Seite.
ÜBER UNS
Seit 1890 begleitet die Bestattung Müller durch Zeiten der Trauer. Unsere Mission ist es, in allen Aspekten der Bestattungsvorbereitung und -durchführung an Ihrer Seite zu stehen und Ihre letzten Wünsche gewissenhaft zu erfüllen.
ERSTE SCHRITTE
Die Organisation einer Beerdigung kann überwältigend sein. Wir möchten Ihnen diesen Prozess so einfach wie möglich gestalten. Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, sei es im Trauerfall oder für eine beratende Vorsorge. Machen Sie den ersten Schritt.
VORSORGE
Mit unserer Vorsorgeplanung können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angehörigen in einer schwierigen Zeit entlastet werden. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Wunsch festzuhalten.
Über uns
Wir sind jederzeit für Sie da.
Respekt und Würde im Umgang mit den Verstorbenen und den Angehörigen stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten. Tradition verpflichtet.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wir wissen, dass Sie vermutlich zahlreiche Fragen haben und sind jederzeit bereit, Ihnen unsere Unterstützung anzubieten. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, die wir erhalten haben
Je nach Bestattungsform können die Preise für eine Bestattung erheblich variieren. Unterschieden wird unter anderem in Reihen- oder Wahlgräber, Grabkammern, Urnen- oder Erdbestattungsgräber usw. Die Stadt Langenfeld mit ihrem Waldfriedhof sowie die sieben konfessionellen Friedhöfe setzten, wie auch in anderen Städten, die Tarife für die Nutzung verschiedener Grabarten fest, die in der entsprechenden Gebührenordnung aufgeführt sind.
Es ist eine gängige Praxis dem Verstorbenen persönliche Gegenstände, Andenken oder Fotos für die letzte Ruhe mit in den in den Sarg zu legen. Im Einzelfall, bringen wir gern für Sie in Erfahrung, welche Gegenstände aus rechtlichen oder ökologischen Gründen nicht in den Sarg beigelegt werden dürfen.
Aufgrund der Friedhofspflicht ist eine Urnenbeisetzung im eigenen Garten in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach Vorschrift der Bestattungsgesetze der Länder dürfen Verstorbene im Rahmen einer Erd- oder Urnenbestattung nur auf einem Friedhof beigesetzt werden. See- und Baumbestattungen in den dafür vorgesehenen Bereichen sind von diesen Gesetzen ausgenommen.
Öffnungszeiten in Monheim:
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Öffnungszeiten in Langenfeld:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Unser kompetentes Team ist für Sie da. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Schreiben Sie uns gern Ihr Anliegen und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns direkt bei Ihnen und begleiten Sie kompetent und einfühlsam in jeder Phase des Abschiedsprozesses.