Ihr Bestatter in Langenfeld und Monheim

Müller Bestattungen

Seit mehr als 130 Jahren pflegt das Beerdigungsunternehmen Müller in Langenfeld über Generationen hinweg die Werte von Tradition, Vertrauen und würdevollem Umgang. Unsere erfahrenen Mitarbeiter bieten Ihnen fachkundige Beratung und stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um die Bestattung kompetent zur Seite.

ÜBER UNS

Seit 1890 begleitet die Bestattung Müller durch Zeiten der Trauer. Unsere Mission ist es, in allen Aspekten der Bestattungsvorbereitung und -durchführung an Ihrer Seite zu stehen und Ihre letzten Wünsche gewissenhaft zu erfüllen.

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ERSTE SCHRITTE

Die Organisation einer Beerdigung kann überwältigend sein. Wir möchten Ihnen diesen Prozess so einfach wie möglich gestalten. Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, sei es im Trauerfall oder für eine beratende Vorsorge. Machen Sie den ersten Schritt.

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VORSORGE

Mit unserer Vorsorgeplanung können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angehörigen in einer schwierigen Zeit entlastet werden. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Wunsch festzuhalten.

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Unsere Leistungen

Wir entlasten Sie bei den anfallenden Aufgaben

Person berät einen Kunden
Frau stellt Urne mit Dekoration zusammen
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Gruppenfoto von Mitarbeitenden von Mueller Bestattungen

Über uns

Wir sind jederzeit für Sie da.

Respekt und Würde im Umgang mit den Verstorbenen und den Angehörigen stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten. Tradition verpflichtet.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wir wissen, dass Sie vermutlich zahlreiche Fragen haben und sind jederzeit bereit, Ihnen unsere Unterstützung anzubieten. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, die wir erhalten haben

Je nach Bestattungsform können die Preise für eine Bestattung erheblich variieren. Unterschieden wird unter anderem in Reihen- oder Wahlgräber, Grabkammern, Urnen- oder Erdbestattungsgräber usw. Die Stadt Langenfeld mit ihrem Waldfriedhof sowie die sieben konfessionellen Friedhöfe setzten, wie auch in anderen Städten,  die Tarife für die Nutzung verschiedener Grabarten fest, die in der entsprechenden Gebührenordnung aufgeführt sind.

Es ist eine gängige Praxis dem Verstorbenen persönliche Gegenstände, Andenken oder Fotos für die letzte Ruhe mit in den in den Sarg zu legen. Im Einzelfall, bringen wir gern für Sie in Erfahrung, welche Gegenstände aus rechtlichen oder ökologischen Gründen nicht in den Sarg beigelegt werden dürfen.

Aufgrund der Friedhofspflicht ist eine Urnenbeisetzung im eigenen Garten in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Nach Vorschrift der Bestattungsgesetze der Länder dürfen Verstorbene im Rahmen einer Erd- oder Urnenbestattung nur auf einem Friedhof beigesetzt werden. See- und Baumbestattungen in den dafür vorgesehenen Bereichen sind von diesen Gesetzen ausgenommen.