Abschied nehmen

Erste Schritte – Was ist im Sterbefall sofort zu tun?

Wenn ein Mensch verstirbt, stehen Angehörige oft vor der Frage, welche Schritte nun als nächstes zu unternehmen sind.

Der wichtigste erste Schritt ist die offizielle Feststellung des Todes durch einen Arzt, denn ohne eine ausgestellte Todesbescheinigung darf Müller Bestattungen nicht tätig werden. Sollte der Todesfall in einem Krankenhaus eintreten, ist stets ein Arzt anwesend, der die erforderlichen Dokumente ausstellen kann. Erfolgt der Tod jedoch in einem Pflegeheim oder Zuhause muss ein Arzt gerufen werden, um den Tod zu bescheinigen. Sie sollten zuerst den behandelnden Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 anrufen. Sollte dieser nicht erreichbar sein, kann auch der Notarzt über die 112 kontaktiert werden. Dieser stellt den Totenschein aus.

02173 91650

Erste Schritte

Nachdem der Totenschein ausgestellt wurde, kontaktieren Sie das Team von Müller Bestattungen. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt um alles weitere.

Erst mit dieser Bescheinigung dürfen die Fachkräfte von Müller Bestattungen mit ihrer Arbeit beginnen. Für weitere Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Erforderliche Dokumente

Die benötigten Unterlagen können je nach Ihrem Familienstand der/des Verstorbenen variieren.

Hier finden Sie eine übersichtliche Liste der erforderlichen Dokumente:

  • Für Ledige: Geburtsurkunde
    Für Verheiratete: Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienstammbuch
  • Für Geschiedene: Heiratsurkunde/rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Für Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Weitere wichtige Unterlagen für alle:

  • Personalausweis
  • Rentennummer
  • Versicherungsverträge/Chipkarte der Krankenkasse
  • Vorsorgeunterlagen (falls vorhanden)
Wichtige Unterlagen im Original sind im Sterbefall notwendig:
  • Familienstammbuch, bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk
  • Bei Verwitweten die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde der/des Verstorbenen
  • Personalausweis (oder Meldebestätigung/Ausweisbefreiung)
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsnummer(n), Betriebsrenten
  • Ggf.Schwerbehindertenausweis
  • Versicherungen (z.B. Sterbegeldversicherung)
  • Ggf. Graburkunde
  • Ggf. Mitgliedschaften und Kunden-Nummern
  • Hinweise für Spätaussiedler(in) oder Vertriebene(r), wird zusätzlich der
  • Registrierschein, ggf. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung sowie Nachweise über eine evtl. Namenserklärung im Original und ggf. Übersetzung benötigt.

Wir sind für Sie da

Unser Team ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 02173 91650 für Sie da, um Sie bei diesen Prozessen zu unterstützen und alle notwendigen Schritte zu erleichtern.

Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.

Vertrauen Sie auf unsere Hilfe, um formale Angelegenheiten sorgenfrei zu regeln, damit Sie sich in dieser Zeit ganz auf den Trauerprozess konzentrieren können.

02173 91650
Alte Schulstraße 29, 40789 Monheim am Rhein
Alte Schulstraße 29, 40789 Monheim am Rhein
Hitdorfer Straße 18, 40764 Langenfeld
Hitdorfer Straße 18, 40764 Langenfeld

Öffnungszeiten in Monheim:
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Öffnungszeiten in Langenfeld:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Unser kompetentes Team ist für Sie da. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

Schreiben Sie uns gern Ihr Anliegen und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns direkt bei Ihnen und begleiten Sie kompetent und einfühlsam in jeder Phase des Abschiedsprozesses.